Neue Rahmenbedingungen
Folgende sechs Grundsätze müssen im Trainingsbetrieb zwingend eingehalten werden:
A Symptomfrei ins Training
B Distanz halten (wenn immer möglich 1.5 m Abstand)
C Einhaltung der Hygieneregeln des BAG
D Protokollierung der Teilnehmenden zur Nachverfolgung möglicher Infektionsketten
E Schutzmaskenpflicht
F Bezeichnung verantwortlicher Personen, Einhaltung Schutzkonzept des Vereins